Buchungsbedingungen: Ostseeblick 1A
Für alle Mietverträge über Ferienwohnungen, die zwischen dem Vermieter, der durch die Firma FeWo Agentur Eckernförde, Inhaberin Anja Windbichler, Riesebyer Straße 51e, 24340 Eckernförde (nachfolgend als "Vermittler" bezeichnet), vertreten wird, und Mietern zustande kommen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen: Vertragsschluss Durch Übersenden der Buchungsanfrage über Online-Vertriebsplattformen unterbreitet der Mieter dem Vermieter, der bei Abschluss des Vertrages und bei der Zahlungsabwicklung vom Vermittler vertreten wird, ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages für die über die Online-Vertriebsplattform angebotene Ferienwohnung mit den dort genannten Eigenschaften, den dort genannten Mietpreisen und Reinigungs- und Wäscheservicegebühren zu den nachfolgenden Vertragsbedingungen. Der Mietvertrag kommt durch Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) gegenüber dem Mieter zustande. § 1 Mietgegenstand, Mietzweck (1) Vermietet wird die über die Online-Vertriebsplattform angebotene Ferienwohnung. (2) Was in § 1 Abs. 1 nicht ausdrücklich genannt ist, ist nicht Teil des Mietobjekts und ist nicht vermietet. (3) Die Vermietung erfolgt ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als Ferienwohnung durch den Mieter und die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl weiterer Personen. (4) Die Aufnahme von Haustieren ist nur erlaubt, als dies über die Online-Vertriebsplattform ausdrücklich angeboten wurde. Haustiere dürfen zu keiner Zeit allein in der Ferienwohnung gelassen werden, sie dürfen sich nicht auf Betten und Möbeln aufhalten und sind insbesondere nur gereinigt in die Ferienwohnung zu lassen. § 2 Mietzeit / An- und Abreise (1) Die Ferienwohnung wird ausschließlich für den aus der Buchung / Buchungsbestätigung vereinbarten Zeitraum vermietet. (2) Die Übergabe der Ferienwohnung erfolgt am vereinbarten Anreisetag ab 15.00 Uhr durch Schlüsselübergabe durch den Vermittler an den Mieter. Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder persönlich an der Ferienwohnung, in der Agentur, oder über einen Schlüsselsafe, zu dem der Mieter die Zugangsdaten vom Vermittler erhält. (3) Der Mieter hat die Ferienwohnung am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt und in vertragsgerechtem Zustand an den Vermittler zu übergeben. Die Schlüsselrückgabe erfolgt entweder persönlich oder über einen Schlüsselsafe. (4) Der Mieter hat vor der Rückgabe der Ferienwohnung Rest-, Bio-, Plastik- und Papiermüll, sowie Altglas und Pfandflaschen selbst ordnungsgemäß zu entsorgen und das Geschirr abgewaschen in die Schränke einzuräumen sowie die Spülmaschine auszuräumen. Bei Nutzung eines Grills hat der Mieter diesen in einem gesäuberten Zustand zu übergeben. Die Ferienwohnung ist durch den Mieter besenrein zurückzugeben. Mehraufwände, die durch Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt, bzw. von der Kaution einbehalten. (5) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. § 3 Benutzung der Mieträume / Untervermietung / Haftung des Vermieters (1) Die Mieträume dürfen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes genutzt werden. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermittlers nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache Dritten zu überlassen, die nicht bereits in der Buchungsbestätigung benannt sind. Insbesondere ist der Mieter in keinem Fall zur Untervermietung berechtigt. (2) Bauliche oder sonstige den vertragsgemäßen Verbrauch überschreitende Veränderungen innerhalb des Mietgegenstandes oder der darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen darf der Mieter nicht vornehmen. (3) Der Mieter hat in den Mieträumen für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich zu behandeln. (4) Für die Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder Personen zu vertreten sind, die auf Veranlassung des Mieters in Beziehung zu den Mieträumen treten. (5) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache, den Einrichtungen oder Anlagen, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter/Vermittler anzuzeigen. Zeigt der Mieter den Mangel nicht unverzüglich an und kann der Vermieter den Mangel daher nicht beseitigen, ist der Anspruch des Mieters auf Mietminderung ausgeschlossen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig. (6) Für den Aufenthalt in der Ferienwohnung stellt der Vermieter dem Mieter einen kostenlosen WLAN Zugang zur Verfügung. Es gelten die Nutzungsvereinbarungen über die Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN. (7) Die bereitgestellte Wäsche wird ausschließlich für den Gebrauch innerhalb der Wohnung gestellt und darf nicht mit an den Strand genommen werden. (8) Wenn die Ferienwohnung nicht ausdrücklich als Raucherwohnung angeboten wurde, ist das Rauchen in der Ferienwohnung nicht erlaubt. § 4 Gesamtpreis / Gebühren / Fälligkeit (1) Der Mieter schuldet dem Vermieter die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Gesamtpreis. (2) Der sich danach für den gebuchten Zeitraum aus der Buchungsbestätigung ergebende Gesamtpreis zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ist wie folgt zur Zahlung fällig: 20 % des Gesamtpreises sind innerhalb von 10 Tagen ab Versendungsdatum der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Die Zahlung der restlichen 80 % des Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage vor vereinbartem Anreisedatum zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Buchungsbestätigung und dem Anreisedatum weniger als 14 Tage liegen, ist der Gesamtpreis zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe sofort mit Versendung der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Eingang des Geldes an. (3) Der Mieter hat die von der jeweiligen Gemeinde erhobene Kurtaxe an den Vermieter zu zahlen, der diese an die Gemeinde abführt. (4) Der Mieter hat eine pauschale Buchungsgebühr an den Vermittler in Höhe von 10 Euro zu entrichten. § 5 Kaution (1) Der Mieter leistet dem Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von € 150,00 gemäß Buchungsbestätigung. Wird diese nicht explizit in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, entfällt die Zahlung der Kaution. Die Mietsicherheit ist 14 Tage vor vereinbartem Anreisetermin auf das in § 4 (3) genannte Konto zu zahlen, spätestens jedoch bis zum Tag der vereinbarten Anreise. Sofern die Mietsicherheit nicht spätestens am Tag der vereinbarten Anreise dem Konto gutgeschrieben ist, ist der Vermieter berechtigt, die Besitzübergabe der Ferienwohnung zu verweigern. (2) Für die Anlage der Mietsicherheit gelten die gesetzlichen Vorschriften. (3) Die Mietsicherheit ist nach Beendigung des Mietvertrages bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträume, Einrichtungen, Ausstattungen und Anlagen an den Mieter zurückzuzahlen, sofern der Vermieter keine Gegenansprüche aus dem Mietvertrag geltend machen kann. § 6 Kündigung / Stornierung / Aufenthaltsabbruch (1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow: - bis zum 30. Tag vor Anreise 0 % - bis zum 15. Tag vor Anreise 50 % Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 100 %.zzgl. 25 EUR Gebühr Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Der Mieter hat eine pauschale Stornogebühr an den Vermittler in Höhe von 25 Euro zu entrichten. (3) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. (4) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. (5) Der Vermieter ist bim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt, oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende und vorhersehbare Ereignisse wie Wasser-, Sturm-, oder Brandschäden die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften / behördlicher Anordnungen eine Nutzung / Vermietung des Objekts zu Ferienzwecken untersagt wird. Sollte das Objekt aufgrund der vorgenannten Umstände nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzobjekt einverstanden. Sollte kein Ersatzmietobjekt angeboten werden können, wird dem Mieter der bereits bezahlte Mietpreis ohne weitere Kosten zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. (5) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Empfänger. § 7 Haftung des Vermieters / Mängelanzeigen (1) Der Mieter kann Schadensersatzansprüche insoweit geltend machen, als der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur auf Schadensersatz, wenn er mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist, oder wenn er eine wesentliche Pflicht verletzt hat. Die Haftung des Vermieters für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Personenschäden. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Schäden, die durch bei Vertragsschluss schon vorhandene Sachmängel verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung. (2) Mängel, die bei Übergabe des Mietobjekts vorliegen und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter / Vermittler unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Werden Mängel nicht unverzüglich angezeigt, sind Gewährleistungsansprüche und Minderungsansprüche des Mieters ausgeschlossen. § 8 Internetzugang (1) Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Nutzung des WLAN-Zuganges zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). (2) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten, erhält der Mieter in dem Ferienobjekt. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. (3) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WALNs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (4) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzubehalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen / keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen (dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen) / die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten / keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten / das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. (5) Der Mieter stellt den Vermieter und Vermittler des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter/Vermittler des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. (6) Der Mieter wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Vermieters mit IP-Adresse, MACAdresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Vermieter wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat. § 9 Sonstiges Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich/in Textform erfolgen. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist oder eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.