Buchungsbedingungen: SV Uns Hüsung "Weiße Woge 9"
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen §1 Vertrag Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH ist der Vermittler der Vermietungsleistung. Die Vermietung erfolgt im fremden Namen und fur fremde Rechnung. Vermieter ist der jeweilige Eigentumer der Wohnung. Mit diesem kommt der Mietvertrag unmittelbar zustande. Der Vertragsabschluss ist bereits durch die Buchung erfolgt. Die Buchung kann mundlich oder schriftlich erfolgen und wird anschließend in schriftlicher Form (per Email oder Post) von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH bestätigt. Fur die Erfullung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentumer, nicht wir als Vermittlerin. Buchungen fur Montage- und Handwerkerfirmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine eigenständige Onlinebuchung durch solche Firmen ist untersagt. Da es sich bei den von uns angebotenen Objekten um reine Ferienunterkunfte handelt und nicht um Unterkunfte fur Montagearbeiter, Bauarbeiter und ähnliche Berufszweige, bedarf eine eventuelle Unterbringung zwingend einer vorherigen Absprache mit der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Wir als Vermittlung schauen dann nach Rucksprache mit den Eigentumern, ob und wo eine Unterbringung fur die gewunschte Zeit möglich wäre. §2 Hausordnung Die Hausordnung jeder einzelnen Unterkunft ist Bestandteil des Mietvertrages und ist bei Bedarf bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH einzusehen. Alle Gäste sind angehalten, sich an die jeweilige Hausordnung zu halten. Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus der Unterkunft nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. §3 Anmeldung / Buchung Die vertraglich vereinbarte Anzahl der Personen ist bindend. Änderungen sind dem o.a. Vermittler umgehend schriftlich oder im Buro vor Ort mitzuteilen und bedurfen der Zustimmung der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen sowie die zusätzlichen Personen je nach Mietpreis zzgl. eventueller Nebenkosten nachzuberechnen. §4 Schlusselubergabe / Check-In Wir begrußen Sie zum Check-In ab 13Uhr bis 18Uhr in unserem Buro in 23946 Boltenhagen, im Weidenstieg 3. Der Einzug in die gebuchte Unterkunft ist voraussichtlich ab 16Uhr möglich. Die Schlusselubergabe/ der Check-In erfolgt anhand eines Übergabeprotokolls. Sollten Sie nach 18Uhr anreisen, melden Sie dies bitte rechtzeitig an. Wichtig: Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nur möglich, wenn alles bezahlt ist (oder zumindest ein Nachweis der Überweisung vorliegt, gilt auch fur kurzfristige Buchungen/ Nachbuchungen usw.). §4a Schlusselruckgabe / Check-Out Die Schlusselruckgabe fur alle Objekte erfolgt ausschließlich uber den Briefkasten an unserem Buro in Boltenhagen, im Weidenstieg 3. Die Unterkunft ist bis spätestens 10Uhr am gebuchten Abreisetag zu verlassen und die Schlussel unverzuglich auf direktem Wege im Briefkasten an unserem Buro einzuwerfen. Zuwiderhandlungen werden wir mit einer Gebuhr berechnen, da sie den regulären Ablauf massiv beeinträchtigen! §5 Pandemie-Schutzmaßnahmen Bitte informieren Sie sich stets eigenständig vor Anreise uber die aktuellen Voraussetzungen zum Einreisen (z.B. bzgl. Covid-19) in Ihrem Urlaubs-Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis NWM). Gleiches gilt fur die Schutzmaßnahmen während Ihres Aufenthaltes. Bitte denken Sie daran, dass sich vom Tag des Buchungsabschlusses bis zur Anreise die Regelungen wieder ändern können. Maßgebend sind stets die aktuellen Regelungen bei Anreise, nicht die vom Buchungstag. Vielen Dank! §6 Zusatzleistungen Auf Wunsch des Mieters können zusätzliche Bettwäsche, Handtucher, Kinderreisebetten (ohne Inhalt), Hochstuhle und Gästebetten sofern diese nicht inklusive zum Objekt angeboten werden - gesondert angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. einer Erklärung des Mieters bis spätestens eine Woche vor Anreise. Fur alle Unterkunfte erfolgt ein Wäschewechsel nur auf Wunsch und ist kostenpflichtig. §7 Garten- und Parkplatznutzung Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstuck sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. Ihr Fahrzeug darf nur auf der dafur gekennzeichneten Fläche geparkt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gern das Serviceburo. §8 Haustiere Das Mitbringen von Haustieren ist nur in die dafur zugelassenen Mietobjekte gestattet. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass das Mietobjekt nicht beschmutzt oder beschädigt wird. Haustiere sind gebuhrenpflichtig und beim Vermittler anzumelden! Die im Vertrag aufgefuhrte Anzahl darf nicht uberschritten werden. Schäden oder ein Reinigungsmehraufwand stellt die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH in Rechnung. §9 Umgang mit der Mietsache Reinigung Fur die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß ubersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u.ä. . Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu ubergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch eigenes Personal oder eine von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH beauftragte Firma durchgefuhrt. Leichte Arbeiten wie abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mulleimer leeren und den Mullsack in den dafur vorgesehenen Behälter zu werfen, gehören jedoch zu den Pflichten des Mieters. Steht ein Grill im gebuchten Objekt zur Verfugung, ist dieser nach Gebrauch vom Gast selbstständig wieder grundlich zu reinigen. Pflege / Meldung von Mängeln Es mussen alle Gegenstände, welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden, finanziell ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist fur alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich Reinigungszustand) sind unverzuglich zu melden im Buro, damit in angemessener Frist Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie das Mietobjekt in voller Zufriedenheit vorgefunden haben. Unterbleibt eine Mangelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Anspruche des Mieters aus dem Mietvertrag. Dem Mieter obliegt der Beweis dafur, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat. Nichtraucher / Raucher Nichtraucherwohnungen sind als solche gekennzeichnet. Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung NICHT zu rauchen, das gilt auch fur weitere Mitmieter und Besucher. Raucht der Mieter auf Balkon oder Terrasse, hat er Sorge zu tragen, dass währenddessen die Räumlichkeiten geschlossen sind, dass der Rauch nicht ins Objekt zieht. Sollte dagegen verstoßen werden, behält sich die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH vor, den erheblichen Reinigungsmehraufwand fur die Wiederherstellung eines angenehmen Nichtraucherklimas in Rechnung zu stellen. PKW-Stellplatz Zu jedem Objekt gehört 1 fest zugeordneter PKW-Außenstellplatz oder 1 Tiefgaragenstellplatz (tw. gegen Gebuhr und objektabhängig). Sollte Ihr Fahrzeug nicht auf den Parkplatz passen, besteht kein Anspruch auf eine Ausweichmöglichkeit. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht, einen Ersatz-Parkplatz zu stellen. Garagen und Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentumer ubernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung privater Sachen Der Eigentumer/ Vermieter haftet nicht fur die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen. Zugang zum Objekt Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, dringenden Reparaturen, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, Balkonpflanzen- oder Grunpflanzenpflege der Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Untervermietung Die Untervermietung ist grundsätzlich untersagt. Schlusselverlust und Schlusseldienst Bei Verlust eines Schlussels ist der Mieter verpflichtet dem Vermittler 60,00 Euro furden Austausch der Schließanlage zu zahlen. Bei Verlust eines Schlusselbundes (mehr als 1 Schlussel) erhöhen sich diese Kosten entsprechend. Sollte der Mieter sich ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstur eine Fachfirma angefordert werden, so trägt der Mieter die anfallenden Kosten. §10 Kurtaxe Der Vermittler ist verpflichtet, die gemäß Gemeindesatzung (ab 16 Jahre) erhobene Kurtaxe, vom Gast einzuziehen. Diese wird direkt in Ihrer Buchungs-bestätigung mit berechnet. Liegt ein Schwerbehindertenausweis (ggf. mit einem "B" hinterlegt) vor, melden Sie dies bitte rechtzeitig, sodass wir die Berechnung entsprechend anpassen können. Fur die Gastdatenerfassung sofern bei Onlinebuchung noch nicht ausgefullt - erhalten Sie einen Link. §11 Zahlung Bis 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages/ Buchungsbestätigung, werden 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. §12 Reiserucktritt Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag schriftlich zurucktreten. Eine Stornierung des Vertrages kann nur von dem in der Buchungsbestätigung aufgefuhrten Vertragspartner vorgenommen werden. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, diese kostenfrei in schriftlicher Form zu stornieren. §12a Ersatzmieter Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH kann jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegensteht. §12b Umbuchung Eine einmalige Umbuchung Ihrer Buchungsbestätigung zu einem anderen Zeitpunkt kann nach Absprache bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, aber nur, soweit dies in der gleichen Ferienunterkunft möglich ist. Wir erheben fur diesen Mehraufwand eine Kostenpauschale von 50,00 Euro. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Eine Umbuchung kann z.B. ausfolgenden Grunden (mit Nachweis) erfolgen: Schwangerschaft, Unfallverletzung, unerwartete Erkrankung, Todesfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatz-wechsel, schwerer Unfall von eigenem Haustier. Eine Umbuchung kann nur innerhalb des gebuchten Objektes vorgenommen werden. Fur einen Wechsel des Objektes muss der bestehende Vertrag zunächst zu den unter §12c aufgefuhrten Konditionen storniert werden. §12c Reiserucktrittsgebuhren Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezuglich schriftlich (email/ Fax/ Post) unter Angabe der Buchungsbestätigungsnummer unterrichten. Es gilt fur die Berechnung der anfallenden Gebuhren das Datum des schriftlichen Eingangs. Der Vermieter wird sich umgehend ab Eingang der schriftlichen Stornierung um einen anderen Mieter bemuhen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprunglichen Mieters, mindestens wird die Stornierungsgebuhr von 150,00 Euro fällig. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter bei der Bekanntgabe ab 42 Tage vor Reiseantritt 25% des Mietpreises ab 28 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises ab 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises Bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Mietbeginn werden 100% des Mietpreises + 150,00€ Stornogebuhr fällig. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Nicht genutzte Leistungen wie Roomservice, gebuchte Handtuchsets, Abholservice, Kurtaxe werden dem Vertragspartner lt. Buchungsbestätigung zuruckerstattet. Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Vorhandene versteckte Mängel an dem Mietgegenstand bzw. an dessen Ausstattung berechtigen den Mieter nicht, zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserucktrittskostenversicherung bei unserem PREMIUM-Partner Hanse-Merkur. §12d Reiserucktrittsgebuhren bei kurzfristigen Buchungen Bei einer Buchung bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich! Der Mietpreis wird zu 100 % fällig. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. §13 Vertragsänderungen Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mundliche Vereinbarungen sind ungultig. §14 Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen fuhrt nicht dazu, dass die ubrigen Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen. §15 Höhere Gewalt Wird die Erfullung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurucktreten. §16 Reklamationen Trotz aller Bemuhungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese mussen unverzuglich schriftlich an die Mitarbeiter im Buro der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH weitergeleitet werden. Sollte das Problem in der angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, muss der Mieter entsprechende Anspruche wegen nicht vertragsgemäßer Erfullung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenuber der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH geltend machen. Nach dieser Frist können Anspruche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Mieteranspruche wegen nicht vertragsgemäßer Erfullung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte. §17 Vertragsgebuhr Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH erhebt eine Vertragsgebuhr in Höhe von 39,00 Euro. Stand 08/2025 Änderungen vorbehalten. Fur Druckfehler wird keine Haftung ubernommen.